Sicherheitsinspektion Konrad Hastreiter
Sicherheitsinspektion Konrad Hastreiter
  Qualifizierungen

 

 

Übersicht unserer Dienstleistungen für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen

Erstmalige Inbetriebnahme von optisch aktiven Schutzeinrichtungen

Regelmäßige Prüfung von optisch aktiven Schutzeinrichtungen

Umfang der Prüfung:
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Art und Anbringung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) sowie evtl. erforderlichen mechanischen Absicherungen nach der Maschinenrichtlinie und den jeweils anzuwendenden EN.
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Sichtkontrolle der BWS auf mechanische Beschädigungen sowie die Ausrichtung der optischen Achse.
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Überprüfung der Hersteller relevanten Angaben und Dokumentation; wie die Konformitätserklärung, Bedienungsanleitung, Schaltungsunterlagen, Typenschild, Sicherheitsabstand.
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Einbindung der BWS in die jeweilige elektrische Steuerung der Anlage / Maschine
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Funktionskontrolle der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung in Verbindung mit der jeweiligen Anlage / Maschine unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden EN´s.
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Erstellung eines Prüfprotokolls und Prüfaufkleber über die durchgeführte Prüfung.

Geräteprüfung von optisch aktiven Schutzeinrichtungen

Umfang der Prüfung:
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Sichtkontrolle der BWS auf mechanische Beschädigungen sowie die Ausrichtung der optischen Achse bei einer Gefahrenbereichabsicherung das einprogrammierte Schutz bzw. Warnfeld.
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Funktionskontrolle der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS)
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Abschaltfunktion oder Meldesignal der Anlage / Maschine bei einer Verletzung des Schutz- bzw. Warnfeldes der BWS.
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Erstellung eines Protokolls und der Prüfaufkleber über die durchgeführte Geräteprüfung.
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Wird bei einer Geräteprüfung ein Mangel an einer Anlage / Maschine festgestellt, wird dies dem Betreiber schriftlich mitgeteilt und eine Sicherheitsprüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung empfohlen.
   
 
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