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Art und Anbringung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) sowie evtl. erforderlichen mechanischen Absicherungen nach der Maschinenrichtlinie und den jeweils anzuwendenden EN. |
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Sichtkontrolle der BWS auf mechanische Beschädigungen sowie die Ausrichtung der optischen Achse. |
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Überprüfung der Hersteller relevanten Angaben und Dokumentation; wie die Konformitätserklärung, Bedienungsanleitung, Schaltungsunterlagen, Typenschild, Sicherheitsabstand. |
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Einbindung der BWS in die jeweilige elektrische Steuerung der Anlage / Maschine |
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Funktionskontrolle der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung in Verbindung mit der jeweiligen Anlage / Maschine unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden EN´s. |
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Erstellung eines Prüfprotokolls und Prüfaufkleber über die durchgeführte Prüfung. |